REG_2021_23 · über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132
Derzeit gibt es keine harmonisierten Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von CCPs in der Union. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Gesetzesänderungen verabschiedet, nach denen CCPs Sanierungspläne aufstellen müssen und mit denen Mechanismen zur Abwicklung ausfallender CCPs eingeführt werden. Darüber hinaus bestehen zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Insolvenz von CCPs regeln, erhebliche inhaltliche und verfahrensmäßige Unterschiede. Das Fehlen gemeinsamer Voraussetzungen, Befugnisse und Verfahren für die Sanierung und Abwicklung von CCPs dürfte ein Hemmnis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sein und eine Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden beim Umgang mit dem Ausfall einer CCP und bei der Anwendung angemessener Verlustzuweisungsmechanismen auf ihre Clearingmitglieder in der Union und weltweit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nationale Behörden aufgrund verschiedener Ansätze nicht über dieselbe Kontrolle oder über die gleichen Abwicklungsmöglichkeiten für CCPs verfügen. Die unterschiedlichen Sanierungs- und Abwicklungsregelwerke könnten sich unterschiedlich auf CCPs, Clearingmitglieder und die Kunden der Clearingmitglieder in den Mitgliedstaaten auswirken und möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen. Das Fehlen gemeinsamer Regeln und Instrumente für den Umgang mit in finanzielle Stresssituation geratenen oder ausfallenden CCPs kann negative Auswirkungen auf Clearingentscheidungen der Clearingmitglieder und ihrer Kunden und die Wahl des Niederlassungsortes von CCPs haben und auf diese Weise verhindern, dass CCPs in vollem Umfang von den Grundfreiheiten im Binnenmarkt profitieren können. Dadurch wiederum könnten Clearingmitglieder und ihre Kunden davon abgehalten werden, grenzüberschreitend CCPs im Binnenmarkt zu nutzen, wodurch eine weitere Integration der Kapitalmärkte in der Union gebremst würde. Daher bedarf es in allen Mitgliedstaaten gemeinsamer Sanierungs- und Abwicklungsregelungen, um sicherzustellen, dass CCPs bei der Wahrnehmung der Freiheiten des Binnenmarkts nicht durch die finanzielle Kapazität von Mitgliedstaaten und die Fähigkeit der Behörden, einen einschlägigen Ausfall zu bewältigen, eingeschränkt werden.
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