Art. 73 – Inkrafttreten

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 31. Dezember 2023, und Artikel 15 Absätze 4 bis 8 sowie Artikel 22 gelten ab dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ersetzt wird, es sei denn, die genannte Verordnung wird vor dem 31. Dezember 2023 ersetzt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen ab dem 31. Dezember 2023.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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