ErwGr. 3

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

Das GEAS stützt sich auf gemeinsame Mindeststandards für Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz, für die Anerkennung und den Schutz auf Unionsebene und für die Aufnahmebedingungen und es errichtet ein System zur Bestimmung des für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats. Trotz der beim GEAS erzielten Fortschritte bestehen zwischen den Mitgliedstaaten bei der Gewährung von internationalem Schutz und bei den Formen eines solchen internationalen Schutzes nach wie vor große Unterschiede. Diese Unterschiede sollten angegangen werden, indem eine einheitlichere Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz sichergestellt und eine einheitliche Anwendung — auf der Grundlage hoher Schutzstandards — des Unionsrechts in der gesamten Union garantiert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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