ErwGr. 13

REG_2021_240 · zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung

Um zusätzlichen Bedarf im Rahmen des Instruments zu decken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche technische Unterstützung anzufordern und sollten für die dadurch entstehenden Ausgaben aufkommen. Diese Zahlungen sollten als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) (im Folgenden „Haushaltsordnung“) gelten und ausschließlich zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2021_240 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2021_240 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.