ErwGr. 20

REG_2021_240 · zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung

Für die Durchführung des Instruments sollten — insbesondere in Bezug auf die Methoden der Mittelverwaltung, die Formen der Finanzierung von Maßnahmen der technischen Unterstützung und den Inhalt der Arbeitsprogramme — Vorschriften festgelegt und im Wege von Durchführungsrechtsakten angenommen werden. Angesichts der Bedeutung, die der Unterstützung der Reformanstrengungen der nationalen Behörden zukommt, muss bei Finanzhilfen ein Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten zulässig sein. Mit Blick auf die rasche Bereitstellung technischer Unterstützung in dringenden Fällen sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, über einen befristeten Zeitraum besondere Maßnahmen zu beschließen. Zu diesem Zweck sollte ein begrenzter Betrag der im Arbeitsprogramm für das Instrument vorgesehenen Mittel, der 30 % der jährlichen Mittelzuweisungen nicht übersteigt, besonderen Maßnahmen vorbehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 REG_2021_240 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 REG_2021_240 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.