ErwGr. 18

REG_2021_240 · zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung

Aus Gründen der Rechenschaftspflicht und Transparenz und zur Gewährleistung der Sichtbarkeit des Handelns der Union, sollte die Kommission die Pläne für die Zusammenarbeit und Unterstützung, vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen zum Schutz sensibler Informationen, dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig übermitteln. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Kommission sollte auf ihrer Website eine Auflistung der genehmigten Anträge auf technische Unterstützung veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2021_240 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2021_240 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.