ErwGr. 3

REG_2021_240 · zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung

Der COVID-19-Ausbruch im Frühjahr 2020 hat die wirtschaftlichen und sozialen Aussichten für die kommenden Jahre in der Union und weltweit verändert. Im Zusammenhang mit der Krise haben sich in der Union neue Prioritäten herauskristallisiert, die sich insbesondere auf Wiederaufbau und Resilienz konzentrieren. Diese Prioritäten erfordern eine dringende und koordinierte Reaktion der Union, um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitsbezogenen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten zu bewältigen und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Vor allem Frauen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise in besonderem Maße betroffen. Die COVID-19-Krise wie auch die letzte Wirtschafts- und Finanzkrise haben gezeigt, dass der Aufbau robuster und resilienter Volkswirtschaften und Finanzsysteme, die sich auf starke und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Strukturen stützen, den Mitgliedstaaten dabei hilft, wirksamer auf Schocks zu reagieren und sich schneller von ihnen zu erholen. Außerdem hat sich deutlich gezeigt, dass die Gesundheitssysteme, die grundlegenden öffentlichen Dienste und wirksame Sozialschutzmechanismen vorbereitet sein müssen. Wachstumsfördernde, nachhaltige, intelligente und sozial verantwortliche Reformen und Investitionen, eine solide Haushaltspolitik und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze als Reaktion auf die neuen Herausforderungen, zur Behebung struktureller wirtschaftlicher Schwächen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz werden daher von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, die Wirtschaft und die Gesellschaft wieder auf einen Kurs der nachhaltigen Erholung zu bringen und die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede in der Union zu überwinden. Dies sollte im Interesse des Wohlergehens der Unionsbürger und im Einklang mit den einschlägigen Grundrechtsprinzipiengeschehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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