ErwGr. 9

REG_2021_240 · zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung

Die spezifischen Ziele des Instruments sollten darin bestehen, die nationalen Behörden bei ihren Anstrengungen zur Ausarbeitung, Entwicklung und Durchführung von Reformen und zur Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung und Überarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) zu unterstützen, unter anderem durch den Austausch über bewährte Verfahren, geeignete Prozesse und Methoden, durch die Beteiligung von Interessenträgern — falls angezeigt — sowie durch eine wirksamere und effizientere Personalverwaltung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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Kann ich ErwGr. 9 REG_2021_240 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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