ErwGr. 13

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Reformen und Investitionen in intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter in den wirtschaftlichen Zusammenhalt, in Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie in einen gut funktionierenden Binnenmarkt mit starken KMU sollten darauf abzielen, das Wachstumspotenzial zu erhöhen, und eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft der Union ermöglichen. Diese Reformen und Investitionen sollten auch die unternehmerische Tätigkeit, die Sozialwirtschaft, die Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen und eines nachhaltigen Verkehrs sowie die Industrialisierung und Reindustrialisierung fördern und die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Wirtschaft abfedern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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