ErwGr. 15

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Die COVID-19-Krise hat auch deutlich gemacht, wie wichtig Reformen und Investitionen in den Bereichen Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz sind, um unter anderem die Krisenvorsorge und die Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen, insbesondere durch Verbesserungen in Bezug auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit und öffentlicher Dienstleistungen, die Zugänglichkeit und die Kapazitäten der Gesundheits- und Pflegesysteme, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der nationalen Systeme, unter anderem durch eine weitgehende Verringerung des Verwaltungsaufwands, sowie die Effizienz der Justizsysteme und eine bessere Betrugsprävention und Überwachung der Bekämpfung von Geldwäsche.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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