ErwGr. 17

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Derzeit gibt es kein Instrument, das eine direkte finanzielle Unterstützung für das Erreichen von Ergebnissen und für die Umsetzung von Reformen und öffentlichen Investitionen der Mitgliedstaaten vorsieht, welche als Reaktion auf die im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele für nachhaltige Entwicklung der VN, ermittelten Herausforderungen durchgeführt werden und sich dauerhaft auf die Produktivität und die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz der Mitgliedstaaten auswirken sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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