ErwGr. 25

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Maßnahmen, die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen enthalten sind, den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 berücksichtigen. Die Kommission sollte zu diesem Zweck technische Leitlinien zur Verfügung stellen. Das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2020/852 sollte diese Leitlinien unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 REG_2021_241 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 REG_2021_241 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.