ErwGr. 6

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Der COVID-19-Ausbruch Anfang 2020 hat die wirtschaftlichen, sozialen und haushaltspolitischen Aussichten in der Union und weltweit verändert; daher ist eine rasche und koordinierte Reaktion sowohl auf der Ebene der Union als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich, um die enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für sowie die asymmetrischen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten zu bewältigen. Die COVID-19-Krise wie auch die vorangegangene Wirtschafts- und Finanzkrise haben gezeigt, dass der Aufbau solider, nachhaltiger und resilienter Volkswirtschaften sowie Finanz- und Sozialsysteme auf der Grundlage starker wirtschaftlicher und sozialer Strukturen den Mitgliedstaaten dabei hilft, wirksamer und auf gerechte und inklusive Weise auf Schocks zu reagieren und sich rascher von ihnen zu erholen. Mangelnde Resilienz kann, was Schocks anbelangt, auch zu negativen Spillover-Effekten zwischen Mitgliedstaaten oder innerhalb der Union als Ganzes führen und dadurch die Konvergenz und den Zusammenhalt in der Union beeinträchtigen. Eine Senkung der Ausgaben in Bereichen wie dem Bildungswesen, der Kultur- und Kreativbranche sowie in der Gesundheitsversorgung kann sich als kontraproduktiv im Hinblick auf eine rasche Erholung erweisen. Die mittel- und langfristigen Folgen der COVID-19-Krise werden entscheidend davon abhängen, wie schnell sich die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Mitgliedstaaten von dieser Krise erholen, was wiederum vom verfügbaren haushaltspolitischen Spielraum der Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise und von der Resilienz ihrer Volkswirtschaften und sozialen Strukturen beeinflusst wird. Nachhaltige und wachstumsfördernde Reformen und Investitionen, die strukturelle Schwächen der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten beheben und die Resilienz stärken, die Produktivität erhöhen und zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten führen, werden daher von entscheidender Bedeutung sein, um diese Volkswirtschaften wieder auf Kurs zu bringen und die Ungleichheiten und Unterschiede in der Union zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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