Art. 14 – Überprüfung

REG_2021_378 · über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (Neufassung) (EZB/2021/1)

(1)Das in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 vorgesehene Recht, die Richtigkeit und Qualität der Daten über die Mindestreservebasis zu überprüfen, die von den Instituten vorgelegt werden, kann von den betreffenden NZBen ausgeübt werden.
(2)Meldet ein Institut seine Berechnung des Mindestreserve-Solls gemäß Artikel 7 Absatz 3, überprüft die betreffende NZB die Richtigkeit dieser Berechnung und kontrolliert die Übereinstimmung mit den nach der Verordnung (EU) 2021/379 (EZB/2021/2) gemeldeten statistischen Daten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2021_378 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2021_378 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.