ErwGr. 17

REG_2021_379 · über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2)

Die Daten zu den Beständen der MFIs an Schuldverschreibungen, die von den Regierungen jedes Mitgliedstaats begeben werden, müssen zeitnah erhoben werden, damit die Risiken aus diesen Wertpapieren genau überwacht werden können. Die Daten zu den Mitgliedstaaten sollten durch Daten zu den Aktiva und Passiva von Behörden der Union, einschließlich des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board — SRB) und der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility — EFSF) ergänzt werden. Darüber hinaus ist infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union eine Aktualisierung der Berichtspflichten erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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