ErwGr. 3

REG_2021_383 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der die Liste der Beistoffe enthält, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist

Beistoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die zusammen mit Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden und somit gleichermaßen in die Umwelt ausgebracht werden. Daher sollten die Kriterien für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Ökotoxizität und das Grundwasser gemäß Anhang II Nummern 3.6.2, 3.6.3, 3.6.4, 3.6.5, 3.7, 3.8.2 und 3.10 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auch für die Identifizierung unzulässiger Beistoffe relevant sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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