ErwGr. 30

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Unter anderem in Anbetracht der steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen sollte mit dem Programm die Entwicklung eines Beobachtungs-, Berichterstattungs- und Meldesystems der Union für Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten unterstützt werden, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern, sicherzustellen, dass diese Arzneimittel und Medizinprodukte in höherem Maße verfügbar und erschwinglich sind, und gleichzeitig den Umfang der Abhängigkeit der Lieferketten von Drittländern zu begrenzen. Mit dem Programm sollte deshalb die Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Union gefördert werden. Mit dem Programm sollten – insbesondere um Lücken in der medizinischen Versorgung zu schließen – die klinische und die praxisnahe Erbringung von Nachweisen unterstützt werden, um die Entwicklung, die Zulassung und die Evaluierung von wirksamen Arzneimitteln einschließlich Generika und Biosimilars, Medizinprodukten und Behandlungen und den Zugang dazu zu ermöglichen, die Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln gefördert werden, wobei das Augenmerk insbesondere auf antimikrobielle Mittel und Impfstoffe gerichtet werden sollte, um antimikrobieller Resistenzen bzw. durch Impfung vermeidbare Krankheiten zu bekämpfen, Anreize für die Ausweitung der Produktionskapazitäten für antimikrobielle Mittel, für personalisierte Behandlungen und für Impfungen gesetzt werden und die Digitalisierung von Gesundheitsprodukten und Plattformen zur Überwachung und Sammlung von Informationen über Arzneimittel vorangebracht werden. Mit dem Programm sollte außerdem die Entscheidungsfindung im Arzneimittelbereich gestärkt werden, indem der Zugang zu und die Analyse von Gesundheitsdaten aus der Praxis ermöglicht werden. Das Programm sollte zudem dazu beitragen, dass die Forschungsergebnisse bestmöglich verwendet werden und die Einführung, Umsetzung in größerem Maßstab und Verbreitung von Gesundheitsinnovationen in den Gesundheitssystemen und in der klinischen Praxis erleichtert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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