ErwGr. 31

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Da die optimale Bereitstellung und Verwendung von Arzneimitteln und insbesondere von antimikrobiellen Mitteln dem Einzelnen und den Gesundheitssystemen zugutekommen, sollten mit dem Programm im Einklang mit dem Ansatz „Eine Gesundheit“, dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Ansatzes „Eine Gesundheit“, der in der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 beschrieben wurde, und mit dem strategischen Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2019 beschrieben wurde, ihre umsichtige und effiziente Verwendung gefördert werden. Das Programm sollte auch Maßnahmen zur besseren Bewertung und zur angemesseneren Bewältigung von Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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