REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017
Der Fonds „InvestEU“ sollte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozioökonomischen Konvergenz und Kohäsion der Union, auch in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, zur effizienten Nutzung von Ressourcen im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft, zur Nachhaltigkeit und Integration des Wirtschaftswachstums der Union sowie zur sozialen Widerstandsfähigkeit und zur Integration der Kapitalmärkte der Union beitragen, auch durch Lösungen, mit denen die Fragmentierung der Unionskapitalmärkte angegangen wird und die Finanzierungsquellen für Unternehmen in der Union diversifiziert werden. Zu diesem Zweck sollten aus dem Fonds „InvestEU“ durch die Bereitstellung eines Rahmens für den Einsatz von Fremdkapital-, Risikoteilungs-, Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalinstrumenten, die durch eine Garantie aus dem Haushalt der Union und, soweit relevant, durch Finanzbeiträge der Durchführungspartner gestützt werden, technisch und wirtschaftlich tragfähige Projekte gefördert werden. Der Fonds „InvestEU“ sollte nach dem Nachfrageprinzip funktionieren; gleichzeitig sollte der Schwerpunkt auf strategische, langfristige Vorteile in Schlüsselbereichen der Unionspolitik, die auf andere Weise nicht oder unzureichend finanziert würden, gelegt werden, um so zur Verwirklichung der politischen Ziele der Union beizutragen. Die Unterstützung im Rahmen des Fonds „InvestEU“ sollte einem breiten Spektrum an Wirtschaftszweigen und Regionen zugutekommen, wobei eine übermäßige Konzentration auf bestimmte Wirtschaftszweige oder geografische Regionen unterbleiben und der Zugang von Projekten, an denen Partnereinrichtungen in zahlreichen Regionen der Union beteiligt sind, darunter Projekte zur Förderung der Entwicklung von Netzwerken, Clustern und Zentren für digitale Innovation, zu Finanzmitteln erleichtert werden sollte.
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