Art. 506b – NPE-Verbriefungen

REG_2021_558 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen

(1)Die EBA überwacht die Anwendung von Artikel 269a und bewertet die Behandlung von NPE-Verbriefungen mit Blick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel unter Berücksichtigung, des Marktes für NPE im Allgemeinen und der Lage des NPE-Verbriefungsmarkts im Besonderen und legt der Kommission bis zum 10. Oktober 2022 einen Bericht über ihre Erkenntnisse vor.
(2)Bis zum 10. April 2023 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage des in Absatz 1 dieses Artikels genannten Berichts einen Bericht über die Anwendung von Artikel 269a vor. Gegebenenfalls wird dem Bericht der Kommission ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 506b REG_2021_558 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 506b REG_2021_558 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.