zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen
REG_2021_558 · 23 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- Art. 1Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Art. 269aBehandlung von Verbriefungen notleidender Risikopositionen (NPE)
- Art. 270Vorrangige Positionen bei STS-Bilanzverbriefungen
- Art. 494cBestandsschutz für vorrangige Verbriefungspositionen
- Art. 506aOGA mit einem zugrunde liegenden Portfolio aus Staatsanleihen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten
- Art. 506bNPE-Verbriefungen
- Art. 2Inkrafttreten
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