ErwGr. 3

REG_2021_558 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen

Verbriefung ist ein wichtiges Element gut funktionierender Finanzmärkte, da sie zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen der Institute und zur Freisetzung von Eigenmitteln beiträgt, die dann umgeschichtet werden können, um die weitere Kreditvergabe zu unterstützen. Darüber hinaus bietet Verbriefung Instituten und anderen Marktteilnehmern zusätzliche Anlagemöglichkeiten und ermöglicht damit Portfoliodiversifizierungen und sorgt auf diese Weise sowohl in den Mitgliedstaaten als auch grenzübergreifend in der gesamten Union für einen verbesserten Fluss von Finanzierungsmitteln an Unternehmen und Privatpersonen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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