ErwGr. 9

REG_2021_558 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen

Für ausstehende vorrangige Positionen in synthetischen Verbriefungen, die die Voraussetzungen für die aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung, die vor dem Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung galten, erfüllten, sollte Bestandsschutz eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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