ErwGr. 1

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Der Binnenmarkt ist ein Eckpfeiler der Union. Seit seiner Gründung hat er einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung geleistet, und er sollte weiterhin allen Bürgern und Unternehmen gleichermaßen von Nutzen sein. Er hat für Unternehmen in der Union, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), neue Chancen und Größenvorteile geschaffen und ihre industrielle Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Der Binnenmarkt hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen und den Verbrauchern eine größere Auswahl hochwertiger Produkte und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen geboten. Er ist weiterhin ein Motor für den Aufbau eines stärker integrierten Marktes und einer stärkeren, ausgewogeneren und faireren Wirtschaft. Er ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Union und ihr größter Trumpf in einer zunehmend globalisierten Welt sowie ein zentrales Element, um den ökologischen und digitalen Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft als Reaktion auf den zunehmenden Druck des Klimawandels zu vollziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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