ErwGr. 2

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Der Binnenmarkt muss kontinuierlich an ein sich rasch wandelndes Umfeld der digitalen Revolution und der Globalisierung angepasst werden. Die neue Ära der digitalen Innovation bietet Unternehmen und Privatpersonen nach wie vor Chancen und schafft neue Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Geschäftsmodelle sowie Möglichkeiten für die effiziente Erstellung hochwertiger Statistiken. Sie stellt aber auch eine Herausforderung in Bezug auf die Regulierung, die Durchsetzung, den Verbraucherschutz und die Sicherheit dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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