ErwGr. 31

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollten darauf abzielen, ihre politischen Ziele nicht nur mittels Finanzhilfen, sondern auch durch einen leichteren Zugang zu Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien im Rahmen des Politikbereichs „KMU“ des Fonds „InvestEU“ zu verwirklichen, und sollten Synergien mit anderen Unionsprogrammen verbessern. Alle Maßnahmen sollten einen klaren Mehrwert für die Union aufweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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