ErwGr. 34

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Da Cluster ein günstiges und widerstandsfähiges Unternehmensumfeld bieten, sind sie ein strategisches Instrument zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und der Expansion von KMU. Sie können den ökologischen und digitalen Wandel der Industrie, einschließlich Dienstleistungen, erleichtern und durch die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen stärken. Es ist wichtig, dass gemeinsame Clusterinitiativen eine kritische Masse erreichen, da dies das Wachstum von KMU beschleunigen wird. Durch die Verbindung spezieller industrieller Ökosysteme werden mit Clustern neue Geschäftschancen für KMU geschaffen und werden diese besser in die strategischen Wertschöpfungsketten der Union und die globalen strategischen Wertschöpfungsketten integriert. Mit Unterstützung der Europäischen Plattform für Cluster-Zusammenarbeit und ihres Europäischen Wissenszentrums für Ressourceneffizienz sollte die Entwicklung transnationaler und interregionaler Partnerschaftsstrategien und die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten gefördert werden. Im Rahmen dieser Unterstützung sollte KMU ferner dabei geholfen werden, sich mit KMU aus Drittländern zusammenzuschließen. Eine nachhaltige Partnerschaft sollte durch die Bereitstellung einer Anschlussfinanzierung gefördert werden, sofern die Etappenziele in Bezug auf Leistung und Beteiligung erreicht werden. Die direkte Unterstützung von KMU sollte über Clusterorganisationen Folgendem zugutekommen: Förderung der Einführung fortschrittlicher Technologien, neuer Geschäftsmodelle, CO2-armer und ressourcenschonender Lösungen, von Kreativität und von Design, der Verbesserung der Qualifikationen, der Anwerbung von Talenten, der schnelleren Entwicklung des Unternehmertums und der Internationalisierung. Weitere spezialisierte Akteure der KMU-Unterstützung sollten in diese direkte Unterstützung von KMU eingebunden werden, um den industriellen Wandel und die Umsetzung von Strategien zur intelligenten Spezialisierung zu erleichtern. Das Programm sollte daher zu den Innovationszentren der Union, insbesondere ihren digitalen Innovationszentren, und zu den Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik und von Horizont Europa beitragen und Verbindungen zu ihnen aufbauen. Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates (18) eingerichteten Programm Erasmus+ könnten ebenfalls ausgelotet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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