In Anbetracht der zunehmenden Globalisierung im Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sind amtliche Kontrollen durch die Mitgliedstaaten ein wichtiges Instrument zur Überprüfung und Überwachung, ob die einschlägigen Unionsbestimmungen durchgeführt, eingehalten und durchgesetzt werden, auch in Bezug auf Einfuhren. Die Wirksamkeit und Effizienz der amtlichen Kontrollsysteme sind von entscheidender Bedeutung, um entlang der gesamten Lebensmittelkette ein hohes Sicherheitsniveau sowie das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Tierwohl zu gewährleisten. Für diese Kontrollmaßnahmen sollte finanzielle Unterstützung durch die Union bereitgestellt werden. Insbesondere sollte Referenzlaboratorien der Europäischen Union mit einem Finanzbeitrag dabei geholfen werden, die Kosten zu tragen, die sich aus der Durchführung der von der Kommission gebilligten Arbeitsprogramme ergeben, und ein solcher Finanzbeitrag kann auch nationalen Referenzlaboratorien für Pflanzen- und Tiergesundheit zur Verfügung gestellt werden, die gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (33) von den Mitgliedstaaten mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen, sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die durchgeführten Maßnahmen einen Mehrwert für die Union darstellen und dass im Rahmen des Programms ausreichende Mittel zur Unterstützung dieser Maßnahmen zur Verfügung stehen. Da außerdem die Wirksamkeit amtlicher Kontrollen unter anderem davon abhängt, dass den Kontrollbehörden gut ausgebildetes Personal mit entsprechender Kenntnis des Unionsrechts zur Verfügung steht, sollte die Union einen Beitrag zur Schulung dieses Personals sowie zu einschlägigen, von den zuständigen Behörden organisierten Austauschprogrammen leisten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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