ErwGr. 74

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Das Programm sollte Synergien fördern, wobei Überschneidungen mit verwandten Programmen und Maßnahmen der Union vermieden werden sollten. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sollten die Programme „Customs“ und „Fiscalis“, die durch die Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates (38) bzw. eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich eingerichtet wurden, ergänzen; diese zielen ebenfalls darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen und zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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