ErwGr. 8

REG_2021_691 · über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013

Die Globalisierung, der technologische Wandel und der Klimawandel werden die Verflechtungen der Volkswirtschaften der Welt und ihre gegenseitige Abhängigkeit wahrscheinlich weiter verstärken. Die Reallokation von Arbeitnehmern ist ein integraler und unumgänglicher Bestandteil dieser Veränderungen. Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung der Vorteile des Wandels ist die Unterstützung von entlassenen und von Arbeitsplatzverlust bedrohten Arbeitnehmern von größter Bedeutung. Die wichtigsten Instrumente der Union zur Unterstützung betroffener Arbeitnehmer sind der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), der durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet werden soll und auf vorausschauende Unterstützung ausgerichtet ist, und der EGF, der auf eine reaktive Unterstützung im Falle größerer Umstrukturierungen abzielt. Die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen“ vom 13. Dezember 2013 ist das Politikinstrument der Union mit bewährten Verfahren zur Antizipation und Bewältigung von Unternehmensumstrukturierungen. Es bietet ein umfassendes Konzept für den Umgang mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Anpassung und Umstrukturierung sowie den damit einhergehenden beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen mittels geeigneter Strategien. Ferner werden die Mitgliedstaaten darin aufgerufen, die Unionsmittel und nationalen Finanzmittel so einzusetzen, dass die sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen, insbesondere die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung, besser abgefedert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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