ErwGr. 10

REG_2021_691 · über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013

Der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 wurde im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms durch die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) — wie in der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 dargelegt — erweitert, damit auch Arbeitnehmer unterstützt werden können, die ihren Arbeitsplatz als unmittelbare Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise verloren haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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