REG_2021_691 · über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
Die Kommission führte eine Halbzeitevaluierung des Fonds durch, um zu bewerten, wie und in welchem Ausmaß er seine Ziele erreicht hat. Daraus ging hervor, dass der Fonds ein wirksames Instrument ist, dank dessen Einsatz eine höhere Wiedereingliederungsquote entlassener Arbeitnehmer als im vorangegangenen Programmplanungszeitraum verzeichnet werden konnte. Die Evaluierung ergab zudem, dass der Fonds einen Unionsmehrwert erbringt. Dies gilt insbesondere für seine Volumeneffekte, was bedeutet, dass die Unterstützung durch den Fonds nicht nur die Zahl und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen erhöhte, sondern auch deren Wirkungsgrad. Überdies haben Interventionen des Fonds eine hohe Sichtbarkeit und führen der Öffentlichkeit den Mehrwert der Intervention für die Union unmittelbar vor Augen. Es wurden jedoch auch mehrere Schwierigkeiten festgestellt. Das Verfahren für die Mobilisierung der Mittel wurde als zu langwierig angesehen. Darüber hinaus berichteten viele Mitgliedstaaten über Probleme bei der Ausarbeitung einer ausführlichen Analyse des Ereignisses, das die Entlassungen auslöste. Der Hauptgrund, weswegen Mitgliedstaaten entmutigt wurden, eine Unterstützung aus dem Fonds zu beantragen, waren Probleme im Zusammenhang mit den finanziellen und institutionellen Kapazitäten. Die Ursache dafür könnte schlicht fehlendes Personal sein: die Mitgliedstaaten können derzeit nur dann technische Hilfe beantragen, wenn sie bereits Unterstützung aus dem Fonds umsetzen. Da Entlassungen unerwartet auftreten können, ist es wichtig zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten sofort reagieren können und dazu in der Lage sind, einen Antrag ohne Verzögerungen einzureichen. Darüber hinaus scheinen in einigen Mitgliedstaaten intensivere Anstrengungen für den Aufbau institutioneller Kapazitäten erforderlich zu sein, um die wirksame und effektive Umsetzung von EGF-Fällen sicherzustellen. Außerdem wurde der Schwellenwert von 500 Entlassungen als zu hoch kritisiert, vor allem im Hinblick auf weniger dicht besiedelte Gebiete.
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