ErwGr. 5

REG_2021_692 · zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates

Es sollte ein offener, transparenter und regelmäßiger Dialog mit den Begünstigten des Programms und anderen relevanten Akteuren auf den Weg gebracht werden, indem eine Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft eingerichtet wird. Die Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft sollte ein offenes und informelles Diskussionsforum sein und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie zu den Diskussionen über politische Entwicklungen innerhalb der Programmbereiche und -ziele und in den damit verbundenen Bereichen beitragen. Die Gruppe für den Dialog mit der Zivilgesellschaft sollte keine Verantwortung für die Verwaltung des Programms haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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