ErwGr. 6

REG_2021_692 · zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates

Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen mit den Vorläuferprogrammen und durch deren Weiterentwicklung sollte mit dem Programm die Entwicklung von Synergieeffekten ermöglicht werden, um alltäglichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz der Werte der Union zu bewältigen und um eine kritische Masse zu erreichen, die erforderlich ist, damit in diesem Bereich konkrete Ergebnisse erzielt werden können. Dadurch wird es möglich, das Synergiepotenzial voll auszuschöpfen, um die betroffenen Politikbereiche wirksamer zu unterstützen und ihr Potenzial zu erhöhen, Einzelpersonen und die Zivilgesellschaft zu erreichen, wobei eine ausgewogene geografische Verteilung angestrebt wird. Um Wirkung zu zeigen, sollte das Programm dem besonderen Charakter der verschiedenen Politikbereiche, ihren verschiedenen Zielgruppen und ihrem besonderen Bedarf durch maßgeschneiderte und zielgerichtete Konzepte Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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