Anhang II – INDIKATOREN

REG_2021_693 · zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013

Das Programm wird anhand mehrerer Indikatoren, mit denen gemessen wird, inwieweit sein allgemeines Ziel und seine spezifischen Ziele verwirklicht wurden, überwacht, wobei die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering gehalten werden. Zu diesem Zweck werden unter Achtung der Rechte im Zusammenhang mit der Privatsphäre und dem Datenschutz Angaben zu folgenden Indikatoren erhoben:
1.Anzahl der Angehörigen der Justiz und der Rechtspflege, die an Aus- und Weiterbildungstätigkeiten (unter anderem Personalaustausch, Studienbesuche, Workshops und Seminare) teilgenommen haben, die aus Mitteln des Programms, einschließlich des Betriebskostenzuschusses des EJTN, finanziert wurden;
2.Anzahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch das Programm unterstützt werden;
3.Anzahl der Informationsaustauschvorgänge im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS);
4.Anzahl der Treffer auf dem e-Justiz-Portal/den Seiten mit Informationen über grenzüberschreitende zivil- und strafrechtliche Fälle;
5.Anzahl der Personen, aufgeschlüsselt nach spezifischem Ziel, die erreicht werden durch: a) Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren; b) Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungstätigkeiten.
a)Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren;
b)Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungstätigkeiten.
Die einzelnen Angaben sind, soweit möglich, nach Geschlecht aufzuschlüsseln. Die Zwischenevaluierung und die abschließende Evaluierung des Programms konzentrieren sich auf die einzelnen spezifischen Ziele und umfassen den Gleichstellungsaspekt und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Geschlechtergleichstellung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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