ErwGr. 28

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Die Kapazitäten für das Hochleistungsrechnen und die damit verbundene Datenverarbeitung in der Union sollten die breitere Nutzung des Hochleistungsrechnens durch die Industrie und generell in Bereichen von öffentlichem Interesse gewährleisten, sodass die einzigartigen Chancen, die Supercomputer der Gesellschaft in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie — insbesondere der KMU — bieten, genutzt werden können. Mit der Anschaffung von Supercomputern von Weltrang würde das Versorgungssystem der Union gesichert und würden die Einführung von Diensten für Simulation, Visualisierung und die Entwicklung von Prototypen unterstützt, wobei dafür Sorge getragen wäre, dass Systeme des Hochleistungsrechnens mit den Werten und Grundsätzen der Union in Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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