ErwGr. 44

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Die fortgeschrittenen digitalen Technologien, die durch das Programm unterstützt werden, wie Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit und KI, sind nun ausgereift genug, um aus der Forschungsphase herauszutreten und auf Unionsebene eingeführt, umgesetzt und ausgebaut zu werden. Ebenso wie die Einführung dieser Technologien erfordert auch die Dimension der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen ein Tätigwerden der Union. Die Schulungsmöglichkeiten im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen, einschließlich der Datenschutzkompetenzen, müssen in der gesamten Union ausgebaut, gesteigert und zugänglich gemacht werden. Andernfalls könnte die reibungslose Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien behindert und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union insgesamt beeinträchtigt werden. Die im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen ergänzen diejenigen, die aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Erasmus+, jeweils durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, sowie aus Horizont Europa gefördert werden. Diese Maßnahmen richten sich an Arbeitskräfte in der Union, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, insbesondere an IKT-Fachkräfte und sonstige Fachkräfte in diesem Bereich, sowie an Studierende, Auszubildende und Ausbilder. Der Begriff „Arbeitskräfte“ bezieht sich auf die Erwerbsbevölkerung und umfasst sowohl Arbeitnehmer und Selbstständige als auch Arbeitslose.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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