ErwGr. 41

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

In seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2017 rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, die Agenda des Sozialgipfels in Göteborg vom November 2017, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, sowie die allgemeine und berufliche Bildung und die Umsetzung der neuen europäischen Kompetenzagenda voranzubringen. Der Europäische Rat forderte die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten ferner auf, mögliche Maßnahmen zu prüfen, um die kompetenzbezogenen Herausforderungen in Verbindung mit Digitalisierung, Cybersicherheit, Medienkompetenz und KI zu bewältigen und der Notwendigkeit eines inklusiven, auf lebenslanges Lernen ausgerichteten und innovationsgestützten Ansatzes für die allgemeine und berufliche Bildung zu begegnen. Daraufhin legte die Kommission am 17. Januar 2018 ein erstes Maßnahmenpaket zu Schlüsselkompetenzen, digitalen Kompetenzen, gemeinsamen Werten und inklusiver Bildung vor. Im Mai 2018 wurde ein zweites Maßnahmenpaket eingeleitet, um bis 2025 einen europäischen Bildungsraum aufzubauen, unter Hervorhebung der zentralen Bedeutung digitaler Kompetenzen. Medienkompetenz schließt wesentliche Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Herangehensweisen) ein, die es den Bürgern ermöglichen, in einen effektiven Austausch mit Medien und anderen Informationsanbietern zu treten und ihr kritisches Denken und ihre Fähigkeit zum lebenslangen Lernen zu entwickeln, damit sie sich in die Gesellschaft einbringen und aktive Bürger werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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