ErwGr. 39

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts. Cybersicherheitstechnologien wie digitale Identitäten, Kryptografie und Intrusionserkennung und ihre Anwendung in Bereichen wie Finanzen, Industrie 4.0, Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung und elektronische Behördendienste sind für die Gewährleistung der Sicherheit der Online-Aktivitäten und Transaktionen von Bürgern, öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen sowie des Vertrauens darin von wesentlicher Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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