ErwGr. 36

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

In seiner Entschließung zur Digitalisierung der europäischen Industrie betonte das Europäische Parlament die Bedeutung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes auf dem Gebiet der Cybersicherheit und stellte fest, dass eine Sensibilisierung erforderlich ist. Es betrachtete die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen als eine wesentliche Verantwortung der Führungskräfte von Unternehmen und europäischer und nationaler Entscheidungsträger im Bereich der Industrie- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Umsetzung von Sicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung und durch entsprechende Voreinstellungen („security and privacy by default and by design“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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