ErwGr. 37

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Die Cybersicherheit ist eine Herausforderung für die gesamte Union, die nicht allein mit nationalen Initiativen bewältigt werden kann. Europas Kapazität für Cybersicherheit sollte gestärkt werden, damit Europa die notwendigen Kapazitäten erhält, um seine Bürger, öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen. Darüber hinaus sollten die Verbraucher bei der Verwendung vernetzter Produkte, die gehackt werden und ihre Sicherheit gefährden können, geschützt werden. Dieser Schutz sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft durch die Entwicklung von Projekten zur Stärkung der Kapazitäten Europas im Bereich der Cybersicherheit, durch Sicherstellung der Koordinierung dieser Projekte und durch Sicherstellung der breiten Einführung der neuesten Cybersicherheitslösungen in der gesamten Wirtschaft, einschließlich Projekten, Diensten, Kompetenzen und Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck, sowie durch die Zusammenführung von Kompetenzen in diesem Bereich zur Gewährleistung einer kritischen Masse und von Exzellenz erreicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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