Art. 25 – Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

REG_2021_695 · zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013

Die Kommission oder die einschlägige Fördereinrichtung kann eine gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen mit:
a)Drittländern, einschließlich deren wissenschaftlich-technischen Organisationen oder Agenturen;
b)internationalen Organisationen;
c)gemeinnützigen Rechtsträgern.
Bei einer gemeinsamen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen Antragsteller die Anforderungen des Artikels 22 erfüllen, und es müssen gemeinsame Verfahren für die Auswahl und Bewertung der Vorschläge festgelegt werden. Dabei ist für die Verfahren eine ausgewogene Besetzung der Gruppe der von jeder Partei benannten Sachverständigen zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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