ErwGr. 48

REG_2021_695 · zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013

Das EIT sollte in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities — KICs) und durch die Ausweitung des Regionalen Innovationsschemas des EIT bestrebt sein, diejenigen Innovationssysteme zu stärken, die globale Herausforderungen angehen. Dies sollte durch die Förderung der Integration von Innovation, Forschung, Hochschulbildung und Unternehmertum erreicht werden. Im Einklang mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (im Folgenden „EIT-Verordnung“) und seiner im Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021-2027 genannten strategischen Innovationsagenda sollte das EIT im Rahmen seiner Tätigkeiten Innovationen fördern und die Unterstützung für die Integration der Hochschulbildung in das Innovationssystem deutlich intensivieren, insbesondere durch Stimulierung der unternehmerischen Bildung sowie Förderung einer starken außerdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen und durch Ermittlung potenzieller Kompetenzen für künftige Innovatoren, die für die Bewältigung globaler Herausforderungen von Bedeutung sind und auch fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Innovationsfähigkeiten umfassen. Die vom EIT bereitgestellten Förderregelungen sollten EIC-Begünstigten zugutekommen, und aus den KICs des EIT hervorgegangene neugegründete Unternehmen sollten einen vereinfachten und damit schnelleren Zugang zu EIC-Maßnahmen haben. Wenngleich sich das EIT aufgrund seines Schwerpunkts auf Innovationssystemen natürlich in die Säule „Innovatives Europa“ einfügt, sollte es im Bedarfsfall auch die anderen Säulen unterstützen. Unnötige Doppelarbeit zwischen den KICs und anderen Instrumenten in demselben Bereich, insbesondere anderen europäischen Partnerschaften, sollten vermieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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