ErwGr. 108

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Auf der Durchführungsebene müssen die Aufgaben und Zuständigkeiten auf spezialisierte Einrichtungen wie die EDA, den EAD, die ESA, die Agentur und andere Agenturen der Union verteilt werden, wobei insbesondere bei nutzerbezogenen Aspekten sichergestellt werden muss, dass die verteilten Aufgaben und Zuständigkeiten der Kernfunktion der Einrichtung entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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