ErwGr. 109

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Die zuständige GOVSATCOM-Behörde spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Aufteilungs- und Rangfolgeregeln und der in den Sicherheitsanforderungen festgelegten Sicherheitsverfahren durch Nutzer und andere nationale Stellen, die bei GOVSATCOM eine Funktion haben. Wenn ein Mitgliedstaat keine zuständige GOVSATCOM-Behörde benannt hat, sollte er in jedem Fall eine Kontaktstelle für das Management erkannter Störversuche, die sich auf GOVSATCOM auswirken, benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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