ErwGr. 121

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Die Nutzung von Diensten, die auf Copernicus und Galileo basieren, wird voraussichtlich größere Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft im Allgemeinen haben. Dennoch scheinen Ad-hoc-Erhebungen und Fallstudien heute das Gesamtbild zu dominieren. Die Kommission (Eurostat) sollte als Grundlage für die systematische und maßgebliche Überwachung der Auswirkungen der Weltraumtätigkeiten der Union einschlägige statistische Erhebungen und Indikatoren festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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