ErwGr. 13

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Internationale Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Union als globaler Akteur in der Weltraumwirtschaft sowie die Technologie und die Industrie der Union an Bedeutung gewinnt, wobei ein fairer Wettbewerb auf internationaler Ebene gefördert werden muss, nicht vergessen werden darf, dass die Rechte und Pflichten der Parteien auf Gegenseitigkeit beruhen müssen, und im Bereich der Ausbildung zur Zusammenarbeit angeregt werden muss. Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 26. Oktober 2016 dargelegten Weltraumstrategie für Europa. Die Kommission sollte im Rahmen des Programms die internationalen Bemühungen mit Initiativen – auch mithilfe wirtschaftsdiplomatischer Initiativen – unterstützen und nutzen, um die europäische Technologie und Industrie international zu fördern, beispielsweise im Rahmen des bilateralen Dialogs, von Industrieworkshops und durch Unterstützung der Internationalisierung von KMU, den Zugang zu den Weltmärkten zu verbessern und einen fairen Wettbewerb zu fördern. Die europäischen weltraumdiplomatischen Initiativen sollten mit den bestehenden Strategien, Prioritäten und Instrumenten der Union uneingeschränkt im Einklang stehen und diese ergänzen, wobei der Union zusammen mit den Mitgliedstaaten bei der Behauptung der internationalen Führungsposition eine wichtige Rolle zukommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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