ErwGr. 5

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Damit alle Mitgliedstaaten und all ihre Bürger den größtmöglichen Nutzen aus dem Programm ziehen, müssen außerdem die Verwendung und die Akzeptanz der bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste gefördert und die Entwicklung von auf diesen Daten, Informationen und Diensten beruhenden nachgelagerten Anwendungen unterstützt werden. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten, die Kommission und die zuständigen Stellen insbesondere regelmäßig Informationskampagnen über den Nutzen des Programms durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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