ErwGr. 51

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Angesichts der Bedeutung weltraumbezogener Tätigkeiten für die Wirtschaft der Union und das Leben der Unionsbürger sowie der Tatsache, dass die Systeme und die auf ihnen beruhenden Anwendungen Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind, sollte eine zentrale Priorität des Programms darin bestehen, dass ein hohes Maß an Sicherheit erreicht und aufrechterhalten wird, insbesondere zum Schutz der Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, und zwar auch in Bezug auf Verschlusssachen und andere nicht als Verschlusssachen eingestufte vertrauliche Informationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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