ErwGr. 63

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Galileo ist darauf ausgerichtet, die erste weltweite Infrastruktur für satellitengestützte Navigation und Ortung aufzubauen und zu betreiben, die speziell für zivile Zwecke konzipiert ist und von zahlreichen öffentlichen und privaten Akteuren in Europa und weltweit genutzt werden kann. Galileo arbeitet unabhängig von anderen bereits bestehenden oder etwaigen künftigen Systemen und trägt damit unter anderem zur strategischen Autonomie der Union bei. Die zweite Generation von Galileo sollte bis 2030 schrittweise – anfangs mit verringerter Betriebskapazität – eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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